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Unsere Anschrift
Pflegedienst
Seniorplus GbR
Kaiser-Wilhelm-Platz.9
45276 Essen
Tel.: 0201- 47 94 6 94
Fax.:0201 - 17 15 619
Pflegeversicherung
Die Pflegesachleistung (§36)Hier wird die Pflege ausschließlich durch die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes sichergestelltPflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§37)Mit dem Pflegegeld soll hier die Pflege durch z.B. Angehörige, Verwandte oder Bekannte sichergestellt werden. Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§38)Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige die Sachleistungen in Anspruch genommen hat. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§39)Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus sonstigen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Mehr InfosPflegehilfsmittel und technische Hilfen (§40)Pflegebedürftige haben Anspruch auf zum Verbrauchbestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalunterlagen, Händedesinfektionsmittel, Mundschutz, Einmalhandschuhe) und technische Hilfen (wie z.B. Pflegebett)Tagespflege und Nachtpflege (§41)Teilstationäre Pflege bei denen Pflegebedürftige nur am Tag oder nur in der Nacht Pflege / Betreuung und Verpflegung erhaltenVollstationäre Pflege (§42)24 Stunden Rund um die Uhr Pflege / Betreuung und Verpflegung von Pflegebedürftigen in einer stationären PflegeeinrichtungKurzzeitpflege (§43)Von einer Kurzzeitpflege spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger für eine begrenzte Zeit - bis zu 56 Tagen - einer vollstationären Pflege bedarf.